Abrechnung

Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für die Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Je nach Versicherung und vereinbartem Termin kann die Zahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren. Privatversicherte Patienten sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre Tarifbedingungen informieren. Psychotherapie ist nicht immer im Tarif inbegriffen.

Beihilfeberechtigte

Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in der Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die aktuellen Formalitäten.

Selbstzahler

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu zahlen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).